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   BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97   

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BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97 (https://dejure.org/1997,3601)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 4 StR 60/97 (https://dejure.org/1997,3601)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97 (https://dejure.org/1997,3601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch einhergehende organisatorische Verzahnung der Einzelakte - Vorliegen nur einer tateinheitlich begangenen Beihilfe zum Betrug und zur Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften durch Hilfe bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263, § 52, § 53, § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
    Allerdings ist jede irreführende Werbung, durch die der Angeklagte K. selbst als "Telefonverkäufer" einen Kunden zur Auftragserteilung und Zahlung (mit-)veranlaßt hat, eine selbständige Tat (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).

    Es liegt daher nur eine tateinheitlich begangene Beihilfe zum Betrug und zur Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften vor (vgl. BGHSt 40, 374, 377; BGH NStZ 1996, 296).

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97

    Vermögensverwalter - § 266 StGB, Spekulationsgeschäfte, § 52 StGB, mehrere

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
    Die mit seiner Geschäftsleitung einhergehende organisatorische Verzahnung verbindet diese 222 Einzelakte zu einer einzigen Tat des Betruges in Tateinheit mit Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (vgl. BGH a.a.O.; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 [zur Untreue]; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 25 f m.w.N.).

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
    Es liegt daher nur eine tateinheitlich begangene Beihilfe zum Betrug und zur Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften vor (vgl. BGHSt 40, 374, 377; BGH NStZ 1996, 296).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
    Die mit seiner Geschäftsleitung einhergehende organisatorische Verzahnung verbindet diese 222 Einzelakte zu einer einzigen Tat des Betruges in Tateinheit mit Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (vgl. BGH a.a.O.; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 [zur Untreue]; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 25 f m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Dies ist zur Kennzeichnung des Schuldumfangs im Schuldspruch grundsätzlich dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß das Vorliegen gleichartiger Tateinheit kenntlich gemacht wird (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 35; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30 und § 263 Täterschaft 1; BGH wistra 2001, 44; mißverständlich demgegenüber z. B. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Nach den Urteilsgründen haben sich die Angeklagten nicht auf den organisatorischen Aufbau von Betriebs- und Unternehmensstrukturen beschränkt, in dessen Rahmen die betrügerischen Anlieferungen erfolgten, was die Zusammenfassung zu einer materiell-rechtlichen Tat rechtfertigen könnte (BGH wistra 1999, 179; BGH StV 1998, 416 f.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10), sondern selbst bei den einzelnen Anlieferungen in unterschiedlicher Weise mitgewirkt.
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug; Täuschung durch Dritte; Einstellung des

    Zwar ist jede Täuschungshandlung, durch die der Angeklagte selbst bei den Vorstellungsgesprächen ("Casting"), zu denen die von ihm in betrügerischer Absicht gegründete und geleitete "Alpha Filmproduktion" im November und Dezember 1991 eingeladen hatte, einen Geschädigten zum Abschluß der Verträge (mit-)veranlaßt hat, eine rechtlich selbständige Tat (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10).

    Soweit Geschädigte nicht vom Angeklagten, sondern von Mitarbeitern des Angeklagten zum Abschluß der Verträge veranlaßt worden sind, läge indes wegen der mit der Leitung der Geschäfte durch den Angeklagten einhergehenden organisatorischen Verzahnung nur eine einzige Tat des Betruges vor, sofern seine Mitarbeiter nicht jeweils auf direkte Anweisungen oder konkrete Einwirkungen des Angeklagten hin handelten (vgl. BGH NStZ 1994, 35; BGH StV 1998, 416, 417; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10).

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09

    Konkurrenzen (Voraussetzungen der Tatmehrheit; natürliche Handlungseinheit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Täters an (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es aber nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in der Leitung und Organisation der Firma M. A. Ltd bestand (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Ausgenommen von der Handlungseinheit im Sinne eines Organisationsdelikts sind daher solche Fälle, in denen der Täter selbst getäuscht hat (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12; siehe bereits BGH, Beschluss vom 17. Juni 1997, Az.: 4 StR 60/97 - juris Rn. 4 ff.).
  • BGH, 25.10.2001 - 3 StR 314/01

    Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft; Betrug

    Soweit der Angeklagte darüber hinaus als mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 2. Alt. StGB) bewirkte, daß die von ihm geschulten und eingesetzten Vermittler für sich genommen selbständige Fälle des Betruges begingen, werden diese Taten in seiner Person zur Tateinheit verbunden, so daß jeweils ein weiterer Fall des Betruges vorliegt (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH wistra 2001, 144 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97

    Rechtsmitteleinlegung bzgl. einer Verurteilung wegen Betrugs

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